
Regeln und Bedingungen
Zugang zum Campingplatz
Es ist nur für Camper reserviert; Jede andere Person muss an der Rezeption eine Zutrittsgenehmigung beantragen. Die Direktion behält sich das Recht auf Zulassung vor. Der Kunde wird sowohl seine Identität als auch die seiner Begleitpersonen anhand aktueller amtlicher Dokumente nachweisen. Der Rechnungsinhaber ist für die ihm, seinen Begleitern und Haustieren zuzurechnenden Handlungen verantwortlich. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die gegenüber dem Unternehmen aufgrund bereits erbrachter Dienstleistungen Schulden haben und deren Beträge an diesem Tag nicht bezahlt wurden.
Anmeldung
Bei der Ankunft muss sich der Kunde an der Rezeption registrieren und die kostenpflichtigen Konzepte, die er auf dem Campingplatz vorstellt, ausdrücklich angeben. Etwaige Abweichungen davon müssen der Rezeption unter Vorlage des Nennzettels mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, wird die eventuelle Stornierung eines Konzepts nicht berücksichtigt und die Zuschläge werden mit der Gesamtsumme des Aufenthalts verrechnet.
Besuche
Personen von außerhalb des Campingplatzes, die Familie oder Freunde besuchen möchten, müssen das Fahrzeug auf dem Außenparkplatz abstellen und sich an die Rezeption wenden, um die entsprechende Rechnung zu bezahlen. Wenn eine Familie Besucher empfängt, die sich vorher nicht angemeldet haben, begeht sie einen schwerwiegenden Verstoß und wird aufgefordert, den Campingplatz zu verlassen.
Ankünfte
Die Ankunftszeit am Campingplatz ist von 9.00 bis 22.00 Uhr.
Unterkünfte
Die Rezeption des Campingplatzes teilt dem Kunden bei seiner Ankunft die Unterkunft zu. Der Kunde kann eine eventuelle Änderung an der Rezeption beantragen. Unter keinen Umständen wird der Kunde ohne Wissen der Rezeption eine Unterkunft belegen oder reservieren. Die Anzahl der aufgenommenen Personen darf die Anzahl der eingestellten Personen nicht überschreiten und niemals die maximale Kapazität der einzelnen Unterkünfte überschreiten. (einschließlich Kinder und Babys).
Fahrzeuge
Fahrzeuge müssen innerhalb des Grundstücks geparkt werden; Sollte auf dem besagten Stellplatz nicht genügend Platz vorhanden sein, muss auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen außerhalb des Campingplatzes geparkt werden. Unter keinen Umständen ist das Parken von Fahrzeugen in öffentlichen Bereichen gestattet. Das Aufladen von Elektrofahrzeugen auf Grundstücken, Bungalows, Toiletten usw. ist grundsätzlich verboten. Die Steckdosen dieser Einrichtungen sind nicht zum Aufladen von Elektro- oder Hybridfahrzeugen geeignet, was zu Schäden am Fahrzeug selbst und am Stromnetz des Campingplatzes führen kann. Für alle verursachten Schäden haftet ausschließlich der Eigentümer des Fahrzeugs. Bei Bedarf und nach vorheriger Mitteilung an die Geschäftsleitung kann die Aufladung nur in dem dafür freigegebenen Bereich durchgeführt werden und der Tarif wird nach Verbrauch vergütet.
Stromversorgung
Der Kunde erhält ein Kabel mit einer Anti-Feuchtigkeitshülse (1.000 V) und einem Stift.
von Land. Der Kunde wird an die vom Management zugewiesene Steckdose angeschlossen. In keinem Fall darf der Kunde die maximal gewährte Leistung überschreiten, daher sind der Anschluss elektrischer Geräte, die zusammen die vertraglich vereinbarte Leistung überschreiten, sowie Manipulationen an der Anlage zu diesem Zweck strengstens untersagt.
Der Vertrag über die Stromversorgung umfasst einen maximalen Anschluss von 5 A. Bei Überschreitung dieses Verbrauchs muss die überschüssige kWh nach dem aktuellen Tarif der Einrichtung bezahlt werden.
Stille Stunden
Die Ruhezeiten sind von 12:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens. Während dieser Stunden wird der Kunde keinen Lärm machen oder schreien und die Lautstärke der Ton- und Beleuchtungsgeräte so anpassen, dass sie den Nachbarn keine Unannehmlichkeiten bereiten.
Der Verkehr von Fahrzeugen ist während dieser Zeit außer in Notfällen verboten.
Während des restlichen Tages muss der Kunde eine angemessene Lautstärke der Audiogeräte aufrechterhalten, um die Nachbarn nicht zu stören, und das Verbot der Verwendung von Audio- und/oder Wiedergabegeräten im Gemeinschaftsbereich respektieren.
der Toiletten.
Grillen
Die Nutzung auf dem gleichen Stellplatz wird toleriert, sofern sie mit Holzkohle oder Gas erfolgt und niemals mit Holz, sofern die Wetterbedingungen dies zulassen und die Camper nicht gestört werden. Neben dem angezündeten Grill sollte immer ein Eimer Wasser stehen. Das Anzünden eines offenen Feuers oder auf dem Gelände des Campingplatzes ist strengstens verboten.
Versicherung
Die Direktion lehnt jegliche Haftung im Falle von Diebstahl oder Unfall ab
oder Schäden an Personen und Sachen, die durch Dritte außerhalb des Betriebes verursacht werden. Sie haftet auch nicht für Schäden, die durch Unwetter, Hagelstürme,
Brände oder andere Ursachen höherer Gewalt. Kunden müssen unbedingt eine Haftpflichtversicherung für mögliche Schäden abschließen, die ihr Wohnwagen oder ihre Campingausrüstung verursachen könnten.
Unter 18 Jahren
Der Zutritt erfolgt nur in Begleitung eines Erwachsenen, der für alle Eventualitäten verantwortlich ist. Eltern oder Begleiter von Minderjährigen haften für alle Schäden oder Unfälle, die sie während ihres Aufenthalts auf dem Campingplatz verursachen.
Hunde
Tierhalter sind verpflichtet, sich um sie zu kümmern und Unannehmlichkeiten zu vermeiden
Nachbarn und ergreifen Maßnahmen, damit diese die Einrichtungen nicht verschmutzen. Hunde müssen beaufsichtigt werden, innerhalb des Grundstücks angebunden werden und nachts muss verhindert werden, dass Haustiere die Ruhe der Nachbarn stören. Hunde müssen ihren Stuhlgang außerhalb der Einrichtungen des Campingplatzes verrichten, andernfalls ist der Besitzer dafür verantwortlich, sie einzusammeln und in den Behältern zu deponieren. Hunde, die als „potenziell gefährlich“ eingestuft sind, müssen immer an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Es ist verboten
Eindringen von Haustieren in Gemeinschaftsbereiche wie Toiletten, Schwimmbäder, Bars und Restaurants usw.
Fahrzeugverkehr
Die auf dem Campingplatz erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h. Zwischen 00:00 und 7:00 Uhr ist der Verkehr verboten. Kunden, die zwischen diesen Zeiten ankommen oder abreisen möchten, müssen ihr Fahrzeug auf dem Außenparkplatz des Campingplatzes abstellen.
Fahrräder, Roller und andere Fahrzeuge
Der Einsatz bei sportlichen oder gefährlichen Wettkämpfen ist verboten. Sowie seine Zirkulation durch das Einschalten der Straßenlaternen aus Sicherheitsgründen. Die Nutzung benzinbetriebener Fahrzeuge ohne Papiere und Versicherung, wie z. B. Mini-Motorräder, Quads und ähnliche Fahrzeuge, ist aus irgendeinem Grund verboten.
Schwimmbäder
Kinder unter 12 Jahren dürfen die Pools nicht ohne Begleitung eines Erwachsenen nutzen, der die volle Verantwortung übernimmt. Angemessenes Verhalten ist jederzeit erforderlich. Der Zutritt von Haustieren, das Baden mit Schuhen, Handtüchern, Kleidung im Allgemeinen (außer Badeanzug) und anderen Gegenständen, die andere Menschen stören könnten, der Einsatz von Wasserpistolen, das Fahren mit dem Fahrrad oder Roller sind in allen Becken strengstens verboten. usw Darüber hinaus führt jede plötzliche Handlung, die andere Kunden stören könnte, zum sofortigen Ausschluss aus dem Schwimmbad.
Sport- und Spielbereiche
Um Unannehmlichkeiten für andere Camper zu vermeiden, werden Spiele oder Sport auf den dafür vorgesehenen Flächen abgehalten.
Einrichtungen
Die Direktion behält sich das Recht vor, die Zeitpläne während der Saison zu ändern sowie Einrichtungen zu schließen und Aktivitäten aus Wartungsarbeiten, meteorologischen, sicherheitstechnischen, technischen oder organisatorischen Gründen abzusagen. Alle vom Campingplatz angebotenen Dienstleistungen sind, ohne dass dies durch die geltenden Tourismusvorschriften vorgeschrieben ist, völlig freiwillig und können daher jederzeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden.
Abwasser
Aus Gründen der Hygiene und des Schutzes von Bäumen und Pflanzen müssen sie für diesen Effekt in die in jedem Block angeordneten WC-Chemikalien und niemals auf den Boden geschüttet werden.
Brunnen, Waschbecken und Waschbecken
Das Trinkwasser aus den Quellen wird ausschließlich für den menschlichen Verzehr verwendet. Die Spülen werden zum Spülen von Geschirr und Küchenutensilien und die Spülen zum Waschen von Kleidung verwendet. Wir bitten um eine ordnungsgemäße Nutzung der Einrichtungen, damit diese nach der Nutzung in optimalem Zustand bleiben.
Müll
Diese müssen in den am Eingang des Campingplatzes aufgestellten Sammelbehältern entsorgt werden. Es ist strengstens verboten, heiße Holzkohle von Grills in die Behälter zu werfen. Die beim Grillen anfallende Asche muss in die dafür vorgesehenen Metalleimer geschüttet werden. Die Eimer im Waschbeckenbereich sind ausschließlich für Essensreste. Sperrige Gegenstände sollten zum nächstgelegenen Geschäft gebracht werden
Verloren und gefunden
Gefundene Gegenstände des Auftraggebers werden maximal 1 Monat aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die Gegenstände als außerhalb des Verwahrungsbereichs liegende Gegenstände.
Zahlung von Rechnungen
Die Rechnungen für Aufenthalte in den beiden Stellplätzen und Bungalows werden bei der Ankunft auf dem Campingplatz bezahlt. Bei Nichtzahlung oder Verzicht kann die Campingplatzleitung die Campinggegenstände ohne die auf dem Campingplatz angebotenen Sicherheitsbedingungen an einen neuen Standort außerhalb des Campingplatzes bringen und den Stellplatz zügig verlassen.
Reservierungen
Die Reservierung ist persönlich und nicht übertragbar. Die Reservierung gilt bis Mitternacht des Anreisetages, dem vertraglich vereinbarten Anreisetag. Das Versäumnis des Klienten, nach diesem Moment unaufgefordert zu erscheinen
Stornobedingungen
Erfolgt die Stornierung mehr als 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum, erfolgt eine Rückerstattung von 100 % der Anzahlung abzüglich 7 € Stornogebühren.
Erfolgt die Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Bezugstermin, verfällt die gesamte Zahlung und Anzahlung.
Nachtabfahrten
Kunden, die vor der Öffnungszeit des Campingplatzes abreisen möchten, müssen das Fahrzeug vor Schließung auf dem Außenparkplatz abstellen und etwaige ausstehende Beträge vor dem Abreisetag vollständig begleichen.
Abflüge
Am Abreisetag müssen die Stellplätze vor 13:00 Uhr und die Bungalows vor 12:00 Uhr geräumt und sauber hinterlassen werden. Sollten durch Missbrauch Schäden an den Einrichtungen oder der Unterkunft entstanden sein, ist der Schadensbetrag an der Rezeption zu begleichen.
Vegetation
Es ist verboten, Pflanzen oder Nutzpflanzen jeglicher Art auf dem Boden des Grundstücks anzupflanzen. Während Ihres Aufenthalts können Pflanzenschutz- und Pestizidbehandlungen unter dem Schutz der integrierten Schädlingsbekämpfung durchgeführt werden Empfänge.
Verstoß
Die Direktion behält sich das Recht vor, Kunden, die schwerwiegend gegen diese Regelung verstoßen, zum Verlassen des Campingplatzes aufzufordern.